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  • Gerichtsentscheidung

    VG Würzburg: Iran, in Deutschland geborenes knapp 4 Jahre altes Mädchen, Sofortantrag, Ablehnung des Asylantrages als offensichtlich unbegründet, vorgebrachte Umstände für Zuerkennung internationalen Schutzes ohne Belang, keine eigenen Gründe, ernstliche Zweifel an Rechtmäßigkeit, keine eindeutige Aussichtlosigkeit des Asylantrages insgesamt, fehlende umfassende Würdigung des gesamten Vorbringens des Antragstellers unter Einbeziehung aller vorliegenden Erkenntnisse, keine umfassende Würdigung betreffend Familienflüchtlingsschutz als „Belang“, auch wenn internationaler Schutz des/der Stammberechtigten noch nicht unanfechtbar, keine hinreichende Berücksichtigung des Kindeswohls sowie der familiären Bindungen bei Rückkehrentscheidung, geänderte Erkenntnisse des Auswärtigen, Amtes nicht einbezogen, Stattgabe Prozesskostenhilfe

    Beschluss vom 14.08.2024 – W 8 S 24.31336

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Schlagworte Schlagworte
  • Ablehnung des Asylantrages als offensichtlich unbegründet
  • Amtes nicht einbezogen
  • auch wenn internationaler Schutz des/der Stammberechtigten noch nicht unanfechtbar
  • ernstliche Zweifel an Rechtmäßigkeit
  • fehlende umfassende Würdigung des gesamten Vorbringens des Antragstellers unter Einbeziehung aller vorliegenden Erkenntnisse
  • geänderte Erkenntnisse des Auswärtigen
  • in Deutschland geborenes knapp 4 Jahre altes Mädchen
  • Iran
  • keine eigenen Gründe
  • keine eindeutige Aussichtlosigkeit des Asylantrages insgesamt
  • keine hinreichende Berücksichtigung des Kindeswohls sowie der familiären Bindungen bei Rückkehrentscheidung
  • keine umfassende Würdigung betreffend Familienflüchtlingsschutz als „Belang“
  • Sofortantrag
  • vorgebrachte Umstände für Zuerkennung internationalen Schutzes ohne Belang
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